Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der R&S Capital-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schneidweg 1, 63584 Gründau – nachfolgend „Agentur“. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen der Agentur, insbesondere die Einrichtung und den Betrieb von KI-Telefonassistenten, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Sichtbarkeit in KI-Suchsystemen (GEO), Suchmaschinenwerbung (Google Ads), Social-Media-Recruiting-Kampagnen sowie Konzeption und Entwicklung von Websites.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – nicht an Verbraucher.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website der Agentur sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots, durch Auftragsbestätigung der Agentur in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit nicht die Herstellung eines Werks vereinbart ist (§ 9), erbringt die Agentur Dienstleistungen. Sie schuldet dann – vorbehaltlich ausdrücklicher Zusicherungen in Textform – ein fachgerechtes Tätigwerden nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg – insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen, keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Bewerbungen oder Abschlüssen. Suchmaschinen- und KI-Anbieter ändern ihre Systeme fortlaufend und außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
(3) Die Agentur darf Unterauftragnehmer einsetzen; sie bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
§ 4 KI-gestützte Leistungen
(1) Bestandteil einzelner Leistungen ist der Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (insbesondere Sprach- und Telefonassistenten sowie generative Systeme). Deren Ausgaben können trotz sorgfältiger Einrichtung im Einzelfall unzutreffend oder unvollständig sein.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die inhaltliche Freigabe der eingerichteten Gesprächsabläufe, Ansagen und automatisierten Antworten sowie deren rechtliche Zulässigkeit in seinem Geschäftsbereich (z. B. berufsrechtliche Vorgaben). Die Agentur weist auf erkennbare Risiken hin.
(3) Die Agentur richtet KI-Telefonassistenten so ein, dass Anrufer zu Beginn des Gesprächs über den Einsatz eines automatisierten Systems informiert werden (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung (insbesondere Zugänge zu Telefonanlage, Kalender, Website, Werbekonten und Unternehmensprofilen).
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Daten) verfügt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt; er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Verzögert sich die Leistung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; die Vergütungspflicht bleibt unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Einrichtungs- und Projektleistungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Hälfte bei Beauftragung und zur Hälfte bei Fertigstellung – bei Werkleistungen bei Abnahme (§ 9) – fällig; laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Werbebudgets (z. B. für Google Ads oder Social-Media-Kampagnen) sind keine Vergütung der Agentur. Sie werden vom Auftraggeber direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber gezahlt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen. Ansprüche der Agentur wegen des Zahlungsverzugs (§§ 280, 286, 288 BGB) bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen werden auf die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen; fehlt eine Angabe, gilt eine Laufzeit von sechs Monaten. Sie verlängern sich jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Bei Beendigung stellt die Agentur dem Auftraggeber die in seinem Auftrag erstellten Zugänge, Konten und Inhalte zur Verfügung, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Websites, Texten, Kampagnenmaterial) ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.
(2) Von der Agentur eingesetzte Werkzeuge, Systeme, Vorlagen und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei der Agentur bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.
§ 9 Gewährleistung bei Werkleistungen
Soweit im Einzelfall Werkleistungen geschuldet sind (insbesondere die Erstellung einer Website), gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Agentur zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Sie gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Bereitstellung des Werks wesentliche Mängel in Textform rügt.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (insbesondere beim Betrieb von KI-Telefonassistenten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Referenznennung
Die Agentur darf den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht. Inhaltliche Fallstudien werden nur mit gesonderter Freigabe veröffentlicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hanau.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 28. Juli 2026
